Recht
Kirchgemeinde Thun
- Gemeindereglement(4 MB)
- Personalreglement(5 MB)
- Personalverordnung(349 KB)
Landeskirche
Die Landeskirche ist die kantonale staatskirchenrechtliche Organisation der römisch-katholischen Bevölkerung im Kanton Bern. Sie ist eine von kantonaler Verfassung anerkannte öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Grundlage ihres Wirkens ist die Verfassung, die sowohl das Staatskirchenrecht wie auch das kanonische Recht der Weltkirche beachtet.
Kanton Bern
Die Kirchgemeinden sind öffentlichrechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kantonsverfassung Art. 107). Ihre Stellung ist in Art. 107 – 111 sowie 125 der Kantonsverfassung geregelt. Es handelt sich um Territorialgemeinden.
Bistum Basel
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