Kirchgemeindeversammlung
Einladung Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 28. Mai 2024, 20.00 Uhr
im Pfarrsaal St. Martin
Martinstrasse 7, 3600 Thun
Allgemeine Informationen zur Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.
Stimmberechtigt sind, unabhängig von ihrer Nationalität, alle Mitglieder der Kirchgemeinde, die das 18. Altersjahr vollendet haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen und registriert sind.
Auch nicht stimmberechtigte Personen sind als Publikum zu den Versammlungen eingeladen.
Die Kirchgemeindeversammlung
- wählt die Mitglieder des Kirchgemeinderates (Exekutive), die Abgeordneten des Kirchgemeindeverbandes sowie des Landeskirchenparlaments,
- genehmigt Budget und Rechnung der Kirchgemeinde
- entscheidet über Kredite ab CHF 80‘000
Protokolle
- Kirchgemeindeversammlung 1/2021(668 KB)
- Kirchgemeindeversammlung 2/2020(681 KB)