Kirchgemeindeversammlung
Einladung Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 30. Mai 2023, 20.00 Uhr
im Pfarrsaal St. Martin
Martinstrasse 7, 3600 Thun
Traktanden
- Protokoll der Versammlung vom 29.11.2022 (Information)
- Genehmigung abgeschlossene Verpflichtungskredite
- Sanierung Pfarrhaus St. Martin - Genehmigung Nachtragskredite zur Jahresrechnung 2022
- Jahresrechnung 2022
- Genehmigung - Bericht der Datenaufsichtsstelle
- Genehmigung - Wahl Rechnungsprüfungsorgan
- Vorschlag: ROD, Urtenen-Schönbühl - Ersatzwahl Mitglieder Kirchgemeinderat
Vorschläge des Kirchgemeinderates:
- Josef Bisig, Thun
- Thomas Studer, Heimberg
- Dilani Arulpragasam, Uetendorf - Verpflichtungskredit CHF 250'000.00
- Sanierung Kapelle St. Marien - Verschiedenes
- Informationen des Kirchgemeinderates
- Informationen der Pfarreien
- Umfrage
Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Aktenauflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Kirchgemeindeversammlung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
- Webseite www.kath-thun.ch/kirchgemeinde/kirchgemeindeversammlung
- Während der Büroöffnungszeiten:
- bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenweg 7, Thun
- im Pfarreisekretariat St. Martin, Martinstrasse 7, Thun
- im Pfarreisekretariat St. Marien, Kapellenweg 9, Thun
Kontakt für Fragen und Bemerkungen
- Kirchgemeinderatspräsident Remo Berlinger
(remo.berlingertest@kath-thun.ch oder Telefon 079 286 39 29) - Verwalter Renato Kocher
(renato.kochertest@thun.ch oder Telefon 033 225 03 51)
Rechtspflege
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetzt VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchenmitglieder der Pfarreien St. Marien und St. Martin eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat und bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde registriert ist. Auch nicht stimmberechtigte Gäste sind freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
Thun, 30.03.2023
Allgemeine Informationen zur Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.
Stimmberechtigt sind, unabhängig von ihrer Nationalität, alle Mitglieder der Kirchgemeinde, die das 18. Altersjahr vollendet haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen und registriert sind.
Auch nicht stimmberechtigte Personen sind als Publikum zu den Versammlungen eingeladen.
Die Kirchgemeindeversammlung
- wählt die Mitglieder des Kirchgemeinderates (Exekutive), die Abgeordneten des Kirchgemeindeverbandes sowie des Landeskirchenparlaments,
- genehmigt Budget und Rechnung der Kirchgemeinde
- entscheidet über Kredite ab CHF 80‘000
Protokolle
- Kirchgemeindeversammlung 1/2021(668 KB)
- Kirchgemeindeversammlung 2/2020(681 KB)