Kirchgemeinde
Die Kirchgemeinde ist eine öffentliche staatskirchenrechtliche Körperschaft. Sie ist Teil der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern und untersteht dem Kirchengesetz sowie dem Gemeindegesetz des Kantons Bern. Die Landeskirche ist eine von der kantonalen Verfassung anerkannte öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Grundlage ihres Wirkens ist die Verfassung der Landeskirche Bern, die sowohl das Staatskirchenrecht wie auch das kanonische Recht der Weltkirche beachtet.
Die Aufgabe der Kirchgemeinde ist die Unterstützung der Pfarreien, indem sie die materiellen Voraussetzungen, wie finanzielle Mittel, Personal und Infrastrukturen, für ihr pastorales Wirken im Auftrag des Bischofs von Basel schafft.
Das oberste Organ ist die Kirchgemeindeversammlung (Legislative), das leitende Organ ist der Kirchgemeinderat (Exekutive).
Organisationsverordnung; Inkraftsetzung (Öffentliche Auflage mit Einsprachefrist 15.03.2021)
Bitte beachten in der Rubrik "Mitteilungen" die Publikation vom 11.02.2021